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Corona-Regelungen in der Kirche während des Advents

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BITTE BEACHTEN:

Ab dem zweiten Adventssonntag (Samstag, 4. Dezember) feiern wir die Gottesdienste in Vorbereitung auf Weihnachten unter Einhaltung der 3G-Regeln. Sie können an unseren Gottesdiensten gerne teilnehmen wenn Sie entweder

  • geimpft
  • genesen, oder
  • getestet sind (entsprechend aktueller Test-Verordnung, nicht älter als 24h; Schüler gelten grundsätzlich als getestet)

Das gilt für alle Gottesdienste. Gleichzeitig gilt während des gesamten Gottesdienstes Maskenpflicht.

Der Ordnungsdienst wird Ihren Impfstatus kontrollieren. Damit das nicht bei jedem Gottesdienst neu erfolgen muss, können Sie als geimpfte / genesene Person freiwillig Ihren Impfstatus an Ihrem Kirchort registrieren lassen (Formular beim Ordnungsdienst oder über diesen Link: Registrierung/Einverständniserklärung). Ihr Impfstatus wird dann in eine Liste eingetragen – bei weiteren Gottesdienst-Besuchen entfällt dann die Notwendigkeit zur Kontrolle.

Darüber hinaus gelten folgende Maßnahmen fort:

  1. Die Pfarrbüros im Pastoralen Raum sind für den Publikumsverkehr wieder zu den üblichen Zeiten geöffnet und ohnehin zu den ortsüblichen Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail erreichbar.
  2. Das Pastoralteam ist erreichbar und steht für seelsorgliche Gespräche zur Verfügung.

Für die Nutzung von Pfarrheimen ergibt sich nun durchgehend “2G” (geimpft oder genesen) für alle Veranstaltungen mit Ausnahme von Sitzungen der Gremien).

Wir danken Ihnen allen für Ihr Verständnis. Bleiben Sie alle gesund!

Für das Pastoralteam


Pfarrer Ansgar Heckeroth

(Quelle: https://www.pastoraler-raum-steinheim-marienmuenster-nieheim.de/corona/regelungen/)

weitere Information dazu:

(Quelle: Pfarrnachrichten Dezember – Pastoraler Raum Steinheim-Marienmünster-Nieheim)

Liebe Gemeindemitglieder im Pastoralen Raum,

noch wissen wir nicht, wie sich die Corona-Lage im Advent entwickelt, und welche Maßnahmen an Nikolaus, Weihnachten oder zum Neuen Jahr gelten werden. Wir können aber vermuten, dass es in den nächsten Wochen zu Einschränkungen kommen kann – auch für liturgische Feiern.

Im Hinblick auf Weihnachten ist uns jetzt in den kommenden Wochen wichtig:

  1. Wir wollen weiterhin vorsichtig sein, die Ansteckungsgefahren ernst nehmen und Risiken entsprechend vermeiden.
  2. Wir wollen vielen (möglichst allen) Menschen, die Gottesdienste feiern möchten, die Teilnahme daran ermöglichen.
  3. Wir wollen dazu einheitliche, stetige und organisatorisch umsetzbare Regelungen treffen, damit die Teilnahme an Gottesdiensten verlässlich möglich ist – im Einklang mit geltenden staatlichen Verordnungen.
  4. Und schließlich möchten wir, dass sich niemand im Gottesdienst unwohl oder in seiner Gesundheit gefährdet fühlen muss.

Nun lehrt die Erfahrung, dass die weihnachtlichen Mess- und Krippenfeiern immer recht gut besucht sind. Die unter Berücksichtigung der Abstände nutzbaren Kapazitäten in den Kirchen reichen evtl. nicht aus. Das heißt, es muss ein Verfahren geben, mit
dem diese Kirchenbesuchs-Spitze nicht dazu führt, dass „überfüllte“ Kirchen manchen Besuchern die Teilnahme am Gottesdienst verwehren. Wir bereiten uns deshalb auf „3G“ vor. Damit das an Weihnachten reibungslos laufen kann, gilt

  • ab dem zweiten Advent (Samstag, 4. Dezember) bis auf Weiteres
  • für alle Gottesdienste im Pastoralen Raum
  • die „3G-Regel“

Zugang zu Gottesdiensten haben also geimpfte/genesene oder getestete (24 h-Schnelltest entspr. aktueller CoronaSchV NRW) Personen. Diese Nachweise müssen am Kircheneingang kontrolliert werden. Bitte planen Sie dafür ein paar Minuten extra ein.
Bitte halten Sie also für alle Gottesdienstbesuche einen Impfpass oder Test- oder Genesenen-Nachweis bereit.

Weiterhin gelten überall diese Vorsichtsmaßnahmen:

  • Die Maskenpflicht gilt während des gesamten Gottesdienstes
  • Bitte halten Sie weiterhin Abstand

„Überfüllung“ erwarten wir erst zu Weihnachten. Doch es ist hilfreich, mit „3G“ bereits vorher zu starten. Wir versuchen (wo machbar), einmal kontrollierte geimpfte Personen am entsprechenden Kirchort zu erfassen (Einverständniserklärung vorausgesetzt), was dann beim nächsten Mal die Kontrolle des Impfpasses erübrigt. Bitte bringen Sie dennoch immer Ihren Nachweis mit.

Für Ihr Verständnis danken wir schon jetzt. Über weitergehende Einschränkungen, die wir heute noch nicht absehen können,
informieren wir dann kurzfristig über die Homepage, in der Tagespresse und über Aushänge bzw. in der Weihnachtsausgabe
der Pfarrnachrichten.

Ansgar Heckeroth        Nicolaus Droste

 

Downloadlink: Registrierung 3G Kontrolle Advent

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