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Mitteilungen aus dem Rathaus: Landtagswahl am 15. Mai 2022

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Quelle: www.marienmünster.de

Landtagswahl am 15. Mai 2022

Die Stadt Marienmünster informiert, dass jetzt die Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl online, per Vordruck der Wahlbenachrichtigungskarte oder im Wahlbüro der Stadt Marienmünster beantragt werden können.

Bis spätestens zum 24.04.2022 werden alle Wahlberechtigten per Post eine Benachrichtigung erhalten, die einen Vordruck zur Beantragung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen beinhaltet. Mit dieser Wahlbenachrichtigungskarte erhalten Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Man kann auch via Smartphone mit Scannen des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigungskarte direkt zum Onlinewahlscheinantrag gelangen. Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.

Der Antrag kann zudem auch formlos per Post, Telefax, E-Mail oder im Rahmen einer persönlichen Vorsprache im Bürgerbüro der Stadt Marienmünster, Zimmer 9, gestellt werden. Dabei sind Name, Vorname, gültige Meldeadresse, das Geburtsdatum und ggfs. eine andere Versandadresse (z.B. bei Urlaub) anzugeben. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Die Stadt Marienmünster bietet den Briefwählerinnen und Briefwählern darüber hinaus eine „Direktbriefwahl-Möglichkeit“ an, d.h. es kann unmittelbar vor Ort im Wahlbüro gewählt werden. Das Wahlbüro befindet sich im Rathaus der Stadt Marienmünster, Schulstr. 1, Zimmer 9 (Bürgerbüro) und hat montags bis donnerstags von 8.30 bis 12.30 Uhr, montags, dienstag und donnerstags von 14.00 bis 16.00 Uhr, sowie freitags von 8.30 bis 12 Uhr geöffnet.

Weitere Informationen zur Landtagswahl und zur Beantragung der Briefwahlunterlagen sind online unter www.marienmuenster.de/de/rathaus-service/informatives/wahlen zu finden.

ZUGANG

Das Verwaltungsgebäude ist wieder frei zugänglich. Mit Betreten des Verwaltungsgebäudes besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes. Außerdem wird seitens des Wahlamtes darum gebeten, einen eigenen Stift (nicht radierfähig) zum Wählen im Wahlbüro mitzubringen.

Um Ihnen Wartezeiten vor dem Bürgerbüro und schlimmstenfalls ein vergebliches Kommen zu ersparen, haben wir eine Online-Terminvergabe eingerichtet. So sehen Sie auf den ersten Blick, welche Termine frei sind und welche Unterlagen von Ihnen mitzubringen sind und Sie können sich schnell und einfach einen Termin reservieren.

Die Online-Terminvergabe erreichen Sie unter www.marienmuenster.de/Rathaus&Service/Terminvergabe Bürgerbüro

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