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Um 1320: Ausbau zur befestigten Stadt

Ereignis-Datum: 9. Dezember 1320

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Das ungeschützte Kloster hat im 14. Jahrhundert unter zahlreichen Überfällen zu leiden. Bischof Dietrich von Itter (1310 – 1321) verfügt deshalb die Übersiedlung des Klosters in die Stadt Steinheim.

Das Kloster möchte aber seine Unabhängigkeit behalten und entwickelt den Plan, zu seinem Schutz die ihm gehörenden Orte Vörden und Bredenborn zu befestigten Städten auszubauen.

Als es mit der Befestigung Vördens beginnt, fordert Bischof Dietrich 1319 die sofortige Einstellung der Arbeiten. Anderenfalls droht dem Abt Hermann von Mengersen die Exkommunikation. Neben der Missachtung der Umsiedlungsverfügung verstößt das Kloster damit auch gegen das alleinige Befestigungsrecht des Bischofs als Landesherr.

Es kommt dann aber offenbar spätestens mit dem nächsten Bischof Bernhard V. (1321 – 1341) zu einer Übereinkunft: Das Kloster baut Vörden und Bredenborn zu Städten aus, übergibt diese aber dann dem Bischof.

Die schon erwähnte Burg Bredenborn besteht aus 11 wuchtig gebauten Häusern, die von einer dicken, 5 – 6 Meter hohen, Mauer umgeben sind. Die Festungsanlage hat zwei gegenüberliegende Tore, die durch Zugbrücken gesichert sind. Die Mauer ist wiederum von einem Wassergraben umgeben, der teilweise noch heute erkennbar ist. Auch zwei der Burghäuser sind bis heute erhalten geblieben. Die Verwaltung der Burg obliegt dem Lehensherrn. Das Burglehen wird erst vom Kloster, nach der Übergabe jedoch vom Bischof vergeben. Den Dienst in der Burg versehen die hauptberuflichen Burgmannen. Sie müssen die Zugbrücke bedienen und den Verkehr kontrollieren. Jeden Abend, nach Einbruch der Dunkelheit werden die Zugbrücken hochgezogen. Die Ortschaften Hobrexen und Bruchhausen sind mittlerweile aufgegeben. Die Einwohner haben sich auf Bredenborn und Sillwartsen verteilt, wodurch eine zusammenhängende Stadt entsteht. Bredenborn, am breiten Teich gelegen, gilt als bedeutenste Siedlung, die der neuen Stadt den Namen gibt .Im Verteidigungsfall sind die Bredenborner zum Dienst mit der Waffe verpflichtet. Der Lehensherr muß also für die Verteidigung und Instandhaltung der Burg sorgen. Als Besoldung erhält er Land und zahlreiche Gefälle.

Friedrich Ernst, Bredenborn gestern und heute (1981)

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